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| Bezirkshauptstädte müssen auch Bezirksgerichtsstädte sein |
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LH Dörfler: Kein grünes Licht Kärntens für Schließungspläne der Justizministerin Kärntens Bezirksgerichtsstandorte sind für die Kärntner Landesregierung unverrückbar. Auch dürften in Bezug auf die zweisprachigen Bezirksgerichte die Rechte der slowenischen Volksgruppe nicht geschmälert werden. Das stellte heute, Dienstag, Landeshauptmann Gerhard Dörfler im Pressefoyer nach der Regierungssitzung klar. Von Kärnten gebe es also kein grünes Licht für die Schließungspläne der Justizministerin. „Eine Bezirkshauptstadt muss auch Bezirksgerichtsstadt und Sitz einer Bezirkshauptmannschaft sein“, unterstrich Dörfler die Notwendigkeit einer Regionalversorgung. Er verwies zum Beispiel auf das große Einzugsgebiet im Bezirk Wolfsberg oder auf die großen Entfernungen, die Menschen aus dem Lesachtal bei Schließung des Bezirksgerichtes Hermagor zurücklegen müssten. Kärnten habe seinen diesbezüglichen Sparbeitrag bereits 1977/78 geleistet, als insgesamt 14 kleinere Gerichtsstandorte geschlossen wurden. Die zweisprachigen Gerichte in Ferlach, Bad Eisenkappel und Bleiburg werden heute sicher auch Thema des Dialogforums sein, meinte der Landeshauptmann. Das Recht der Volksgruppe auf diese Gerichte sei durch die Verfassung geschützt, sie könnten jedoch rein rechtlich zum Beispiel nach Klagenfurt verlegt werden. Diese Möglichkeit wird von Dörfler ebenfalls abgelehnt. Er könnte sich maximal eine Zusammenlegung der Standorte Bad Eisenkappel und Bleiburg vorstellen. „Dem müsste aber natürlich die Volksgruppe zuerst zustimmen“, so der Landeshauptmann.
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