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Finanzausschuss beschließt Verlängerung des Bankenhilfspakets

Wien (PK) - Nach der Debatte über den Bericht von Notenbankgouverneur  Ewald Nowotny über die aktuelle Geld- und Währungspolitik hielt der  Finanzausschuss eine weitere Sitzung mit einer umfangreichen  Tagesordnung ab. Zunächst wurde der Entwurf zur Änderung des  Bankwesen- und des Sparkassengesetzes sowie weiterer Finanzgesetze in  der Fassung eines S-V-Abänderungsantrages mit S-V-Mehrheit  angenommen. Dieser zielt - unter Aufrechterhaltung der  Eigenmittelerfordernisse nach Basel II - vor allem darauf ab,  prozyklische Wirkungen im Bankwesen zu mindern und die Liquidität  heimischer Kreditinstitute zu verbessern, etwa durch die Einziehung  einzelner Tranchen des Partizipationskapitals oder die Anrechnung von  in Pension genommenen Wertpapieren. Novelliert werden musste in  diesem Zusammenhang auch das Interbankmarktstärkungsgesetz, weil nur  dadurch eine Verlängerung des so genannten Bankenhilfspakets bis 31.  Dezember 2010 gewährleistet wird. (Das ebenfalls damit  zusammenhängende Finanzmarktstabilitätsgesetz musste nicht geändert  werden, da darin keine Befristung enthalten ist.)
Bankenhilfspaket, Basel II und die Probleme der Hypo Alpe-Adria  Die Liquiditätssituation im Finanzsektor habe sich bis dato erheblich  entspannt, sodass die liquiditätsstärkenden Maßnahmen des IBSG nicht  mehr mit der ursprünglichen Intensität in Anspruch genommen werden  müssen, heißt es in der Regierungsvorlage. Dennoch sei es aus  folgenden Gründen geboten, die Möglichkeit aufrecht zu erhalten  (Fristerstreckung bis 31. Dezember 2010), von den Mitteln des IBSG  und des FinStaG Gebrauch machen zu können: Für den  Finanzierungsbedarf der Realwirtschaft ist Unterstützung weiterhin  geboten, im Rahmen der IBSG- und FinStaG-Maßnahmen können Auflagen  zur nachhaltigen Finanzierung der Wirtschaft, insbesondere der KMU,  und der Privathaushalte umgesetzt werden. Auf europäischer und  internationaler Ebene besteht Einigkeit über das Erfordernis
koordinierter Exit-Strategien aus den diversen Finanzmarkt- und  Konjunkturpaketen, die zeitliche Abstimmung ist jedoch noch offen.  Daher muss auch Österreich in jede Richtung Handlungsspielraum offen  halten. Plötzlich auftretende Problemsituationen im Spätstadium der  Finanzmarktkrise sind zwar nicht absehbar, können aber auch nicht  ausgeschlossen werden, auch diesbezüglich sollten die  Handlungsspielräume im Interesse der Stabilität der österreichischen  Wirtschaft und zur Erhaltung des Vertrauens der Marktteilnehmer noch m erhalten bleiben. Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) hielt es für begrüßenswert,
dass der nationale Spielraum hinsichtlich der Begrenzung der  prozyklischen Auswirkungen von Basel II maximal genutzt werden soll.  Positiv bewertete er auch die Möglichkeit, zur frühzeitigen  Einziehung von Partizipationskapital, wodurch das Vertrauen in die  Systembanken zum Ausdruck komme.  Abgeordneter Werner Kogler (G) erinnerte zunächst daran, dass
Bankenhilfspaket oft als Supergeschäft für den Staat bezeichnet  wurde. Angesichts dessen frage er sich aber, warum nun die vorzeitige  Rückzahlung von Tranchen des Partizipationskapitals ermöglich werde. Weiters kam er auf die finanziellen Probleme der Hypo Alpe-Adria Bank  in Kärnten zu sprechen. Er wollte wissen, aufgrund welcher  Informationen der Bund bereits vor einem Jahr mit 900 Mio. Euro  eingesprungen ist und was nun getan wird, nachdem sich die Lage  dramatisch verschärft hat.  Da die Regierungsvorlage darauf abziele, die Liquidität der Banken zu  verbessern, stelle sich natürlich die Frage, ob es diesbezügliche
Probleme gibt, konstatierte Abgeordneter Werner Königshofer (F). Auch  er erkundigte sich bezüglich der Hypo Alpe-Adria und wollte wissen,  ob die riskanten Kredite, aus denen im wesentlichen die Verluste entstanden sind, nicht schon vor einem Jahr in den Büchern  aufschienen. Angeblich habe das Land Kärnten auch Haftungen in der  Höhe von 18-20 Mrd. Euro übernommen, was ungefähr dem Zehnfachen des  Landesbudgets entspricht, zeigte Königshofer auf. Hinterfragenswert  sei seiner Meinung nach auch die Unterstützung des Staates für die  Constantia Privatbank, die man nicht unbedingt als systemrelevant
bezeichnen könne.  Abgeordneter Konrad Steindl (V) brachte sodann einen  Abänderungsantrag ein, der u.a. folgende Bestimmung enthielt: Eine  Einziehung nur einzelner Tranchen von Partizipationskapital, das auf  Grundlage der Bestimmungen des Finanzmarktstabilitätsgesetzes  (FinStaG) gezeichnet und vom Bund übernommen wurde, bedarf der
vorherigen Zustimmung des Berechtigten; die Zustimmung des Bundes  erfolgt durch den Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem  Bundeskanzler.  Es sei nicht gegen die Interessen der Republik gerichtet, wenn die
Banken frühzeitig namhafte Beträge zurückzahlen, erklärte  Staatssekretär Andreas Schieder unter Bezugnahme auf die
Partizipationskapitalregelungen. Dies sei aus Sicht des Bundes  durchaus sinnvoll. Man dürfe auch nicht vergessen, dass es sich
ursprünglich um eine Notmaßnahme gehandelt hat.  Was die Unterstützung der Hypo Alpe-Adria Bank angeht, so müsse man
bedenken, dass vor einem Jahr ganz andere Rahmenbedingungen  herrschten und man befürchten musste, dass davon ein Dominoeffekt  ausgehen hätte können. Heute würde man die Situation vermutlich  anderes beurteilen, räumte Schieder ein. Eine Destabilisierung der  Bank, die als erstes Institut um Staatshilfe angesucht hat, wäre aber  ein sehr schlechtes Signal gewesen. Wie es bei der Bank in Zukunft  nun weitergehen soll, müsse ausschließlich von den Eigentümern  entschieden werden, meinte Schieder. Er denke, dass für eine Lösung  der Probleme genügend ökonomische Kraft vorhanden sei. Im  Finanzministerium sei jedenfalls noch kein Ersuchen um eine  finanzielle Unterstützung eingebracht worden. Auch Staatssekretär Reinhold Lopatka verteidigte die Möglichkeit der  Banken, das Partizipationskapital tranchenweise zurückzuzahlen. Da  dies auch international üblich sei, halte er wenig davon, die  heimischen Banken schlechter zu stellen. Generell sei die Liquidität  der Banken derzeit zwar weitaus besser als 2008, aber trotzdem könne  man noch nicht sagen, dass die Krise überwunden ist.  Zur Bewertung der Hypo Alpe-Adria durch die Nationalbank wies Lopatka  darauf hin, dass sehr wohl Mängel im Risk-Management gesehen wurden
und die Bank beauftragt wurde, Verbesserungen vorzunehmen. Zum  Prüfungszeitpunkt konnten aber wahrscheinlich die Probleme mit den  Kreditgeschäften noch nicht so eingeschätzt werden, wie dies aus  heutiger Sicht möglich ist. Für sinnvoll hielt Lopatka das Engagement  des Bundes bei der Constantia Privatbank, da sie über ein sehr hohes  Depotvolumen verfüge, das nicht so leicht übertragbar sei. (Schluss Bankenpaket/Forts. Finanzausschuss)


 

 
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